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Firma   : automatX e.U.                                                                                                                     Inhaber: Peter Haider

§1 Allgemeines
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich diese Verkaufsbedingungen; sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, ohne dass es einer neuen Vereinbarung bedarf. Alle Vereinbarungen, insbesondere solche, die von diesen Verkaufsbedingungen abweichen, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden.


§2 Preise und Lieferbedingungen
Die Berechnung erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preisen und Bedingungen. Lieferungen, Serviceleistungen und die Installation von Geräten und Software erfolgen nur nach Absprache und auf Rechnung des Bestellers. An unsere Kostenvoranschläge sowie weitere Angebote halten wir uns 14 Tage gebunden. Wenn zwischen Auftragsbestätigung (Bestellannahme) durch uns und der Übergabe bzw. der Lieferung unerwartete Erhöhungen der Preise eintreten (insbesondere der Umsatzsteuer), so werden wir uns mit unserem Kunden in Verbindung setzen und Verhandlungen mit dem Ziel der Neufestsetzung der Preise aufnehmen. Führen diese Verhandlungen zu keinem Ergebnis, so haben wir und unser Kunde das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Soweit wir selbst von Dritten Leistungen beziehen, verpflichten wir uns, unsere Lieferanten sorgfältig auszuwählen und die notwendigen Einkäufe bzw. Bestellungen rechtzeitig und ausreichend zu tätigen. Sollten wir dennoch ohne unser Verschulden nicht beliefert werden, so sind wir, aber auch unser Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sind wir nicht in der Lage zu liefern, so werden wir dies unseren Kunden sofort anzeigen.


§3 Mängelgewährleistung
Wir leisten ab Lieferung und Abnahme für alle Apple Geräte Gewähr im Rahmen der Herstellergarantie für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Die Zusicherung einer Eigenschaft bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Bestimmung und erfolgt nicht mit der bloßen Bestätigung des Auftrags durch uns. Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei Rücknahme und Gutschrift der ersetzten Teile oder auf Gutschrift eines Minderungsbetrages. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung beginnt die Gewährleistungsfrist nicht erneut zu laufen. Sind wir zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäߧ463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.


§4 Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in §3 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche gemäߧ1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.


§5 Gefahrübergang, Versand
Die Gefahr eines Untergangs oder einer Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe derselben an den Käufer, bzw. bei Versand mit Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Käufer über. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers; ebenso der Abschluss einer Transportversicherung.


§6 Mitwirkungspflicht des Kunden
Unser Kunde ist verpflichtet, unsere Leistungen unverzüglich auf ihre Beschaffenheit hin zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt für andere Mängel, nachdem sie feststellbar sind. Dies gilt auch bei erfolgter Nach- und Ersatzlieferung. Insbesondere wird zur Vermeidung von Schäden auf die Notwendigkeit einer täglichen Datensicherung hingewiesen.


§7 Eigentumsvorbehaltsicherung, Rechtsverfügungen
Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung verbleibt das Eigentum an der gesamten Warenlieferung bei uns. Hat der Käufer dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Waren vor vollständiger Bezahlung weiterverkauft, setzt sich der Eigentumsvorbehalt dergestalt fort, daß wir den auf seinen Restkaufpreis fallenden Anteil an der Kaufpreisforderung des Käufers bereits heute abgetreten erhalten. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten bzw. verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Vermischung bzw. der Verarbeitung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie im Falle des Bekanntwerdens von Wechsel- oder Scheckprotesten gegen den Kunden und für den Fall, daß über das Vermögen des Kunden Antrag auf Konkurs- oder Vergleichsverfahren gestellt wird, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Kaufsache ist der Verkäufer zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.


§8 Gerichtsstand
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Falls der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Österreich verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Besteller ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten; §354a HGB bleibt unberührt. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind. Zwecks Erbringung der von Peter Haider vertraglich geschuldeten Leistungen ist Peter Haider berechtigt, Drittunternehmer einzubinden. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall werden sich die Vertragsparteien unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen oder lückenhaften Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.